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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,76517
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20 B ER (https://dejure.org/2020,76517)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2020 - L 3 U 76/20 B ER (https://dejure.org/2020,76517)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2020 - L 3 U 76/20 B ER (https://dejure.org/2020,76517)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Bereits zu dieser Vorschrift war in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung vor Erlass des Verwaltungsakts über ein persönliches Budget zwingend ist (vgl BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R, SozR 4-3250 § 17 Nr. 3).

    Dabei dürfen auch etwaige Mehrkosten nicht berücksichtigt werden, die dem Leistungsberechtigten allein dadurch entstehen, dass er die notwendigen Leistungen nicht ebenso günstig erstehen kann wie ein professioneller Leistungserbringer (vgl BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 aaO; O"Sullivan aaO, Rn 32).

  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    d) aa) Vor dem Hintergrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)) wird jedoch vereinzelt die Möglichkeit diskutiert, bei Fehlen einer Zielvereinbarung in der Hauptsache eine Bescheidungsklage auf Gewährung eines persönlichen Budgets zu ermöglichen (vgl SG Halle (Saale), Urteil vom 7. Januar 2015 - S 24 SO 135/12, juris) bzw dem Hilfsbedürftigen im Eilverfahren Geldleistungen zuzusprechen, wenn ihm ansonsten erhebliche Rechtsverletzungen drohen, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 mwN, im Internet abrufbar unter https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen-1469).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Ein solcher Anspruch käme nur unter den Voraussetzungen des im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend anwendbaren § 13 Abs. 3 S 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) in Betracht (vgl LSG Baden-Württemberg aaO mit Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R, SozR 3-2200 § 567 Nr. 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung der Krankenkasse - Schulbegleitung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Solange es an einer Zielvereinbarung fehlt, kommt daher im Grundsatz nur eine Inanspruchnahme von Sachleistungen oder eine Kostenerstattung für eine selbstverschaffte Bedarfsdeckung in Betracht (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 50/16 B ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris); beides scheidet hier aus den oben genannten Gründen aus.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 1763/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Kostenerstattung bzw Kostenfreistellung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Abgesehen davon, dass die Gewährung von Leistungen der Hauspflege gemäß § 44 Abs. 5 S 1 SGB VII nur auf einen - hier nicht gestellten - Antrag des Versicherten erfolgt (vgl dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 6 U 1763/14, juris), besteht die Hauspflege schon nach dem Gesetzeswortlaut des § 44 Abs. 1 und 5 S 1 SGB VII in der Gestellung einer Pflegekraft (vgl auch Dahm in: Lauterbach, Unfallversicherung SGB VII, 4. Aufl, 69. Lfg - Stand Januar 2020, § 44 Rn 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - L 1 KR 58/19

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Geldanspruch auf die Leistung aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Solange es an einer Zielvereinbarung fehlt, kommt daher im Grundsatz nur eine Inanspruchnahme von Sachleistungen oder eine Kostenerstattung für eine selbstverschaffte Bedarfsdeckung in Betracht (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2017 - L 8 SO 50/16 B ER, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2019 - L 1 KR 58/19 B ER, juris); beides scheidet hier aus den oben genannten Gründen aus.
  • SG Halle, 07.01.2015 - S 24 SO 135/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    d) aa) Vor dem Hintergrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG)) wird jedoch vereinzelt die Möglichkeit diskutiert, bei Fehlen einer Zielvereinbarung in der Hauptsache eine Bescheidungsklage auf Gewährung eines persönlichen Budgets zu ermöglichen (vgl SG Halle (Saale), Urteil vom 7. Januar 2015 - S 24 SO 135/12, juris) bzw dem Hilfsbedürftigen im Eilverfahren Geldleistungen zuzusprechen, wenn ihm ansonsten erhebliche Rechtsverletzungen drohen, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 mwN, im Internet abrufbar unter https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen-1469).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 77/20
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 76/20
    Wenn außerdem pauschal behauptet wird, dass sich die Mutter des Antragstellers "kein oder ein viel zu geringes Gehalt auszahlt" und im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von PKH für das erstinstanzliche Verfahren (L 3 U 77/20 B) vorgetragen wird, dass der Fehlbetrag zu den monatlichen Abrechnungen "durch Kreditgewährung in der Weise erbracht [wurde], dass die Mutter des Antragstellers auf Geld verzichtet hat", ist jedenfalls keine Eilbedürftigkeit hinsichtlich des Differenzbetrages dargelegt und glaubhaft gemacht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2020 - L 3 U 77/20
    Insoweit verweist der Senat auf seinen die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 8. April 2020 zurückweisenden Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren L 3 U 76/20 B ER.
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